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   BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99   

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https://dejure.org/1999,26348
BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99 (https://dejure.org/1999,26348)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1999 - 2 B 39.99 (https://dejure.org/1999,26348)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 2 B 39.99 (https://dejure.org/1999,26348)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterbliebene Einholung eines weiteren Gutachtens als revisibler Verfahrensfehler

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.12.1991 - 2 B 135.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 ; Beschluß vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99
    Dies kann dann der Fall sein, wenn die dem Gericht vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 ; Beschluß vom 4. Dezember 1991 - BVerwG 2 B 135.91 - ).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 ; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1999 - 2 B 39.99
    Das gilt auch für die Frage, ob es die Einholung eines weiteren Gutachtens oder die Ergänzung vorhandener Gutachten für erforderlich hält (vgl. u.a. BVerwGE 18, 216 ; Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -
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